Vorübergehend Aufhältiger
Kategoriern, abhängig von Grund für die Einreise nach Venezuela:
• Geschäftsleute (TR-N)
• Investoren (TR-I)
• Unternehmer/ Industrielle (TR-E-I)
• Familienangehörige v. Venezolanern (TR-FV)
• Familienangehörige (TR-F)
• Pensionisten (TR-RE)
• Hausangestellte (TR-ED)
• Studenten (TR-E)
• Ordenszugehörige (TR-REL)
• Rückkehrende (TR-RI)
• Arbeitsvisum (TR-L)
Visum für Geschäftsleute
Dieses Visum wird für Geschäftsleute, leitende Angestellte, Repräsentanten von Firmen- oder Industrieunternehmen und für Kleinunternehmer, mit festem Wohnsitz, die in das Land einreisen möchten, um Geschäfts-, Handels- oder Finanzaktivitäten und/oder –transaktionen oder eine andere legale, auf Gewinn ausgerichtete Aktivität im Zusammenhang mit Ihren Geschäften zu tätigen, ausgestellt.
Voraussetzungen:
- Termine online buchen hier.
- Das von der Konsularabteilung der Botschaft zur Verfügung gestellte Visaantragsformular ist in Druckschrift auszufüllen.
- Vorzulegen ist der Reisepass, welcher mindestens noch sechs Monate gültig sein muss.
- Zwei (2) neuere Passfotos (2”x2”), in Farbe.
- Eine (1) Fotokopie des Hin- und Retourflugtickets, oder der Flugreservierung.
- Mitzubringen ist ein von der Arbeitgeberfirma ausgestelltes Schreiben, in welchem folgendes spezifiziert ist:
a) Arbeitsrechtliche Stellung des Antragstellers
b) Grund der Reise
c) Name und Anschrift der Firma/en, die in Venezuela kontaktiert wird/werden
d) Dauer der Reise und
e) Eine Bestätigung, dass die Firma sich für die Reise und Unterhalt in Venezuela verantwortlich zeigt. - Falls es sich bei der antragstellenden Person um einen Firmeninhaber handelt, ist ein Auszug aus dem Handelsregister oder ein ähnliches Dokument erforderlich.
- Zahlungsbestätigung über den Betrag von US$ 60.00 (der Gegenwert in Euro, zum Tageskurs) auf den Namen der Botschaft von Venezuela in Österreich.
Das Visum für Geschäftsleute wird mit einer Gültigkeitsdauer von einem (1) Jahr, mit mehrfacher Einreisemöglichkeit, erteilt und erlaubt es, sich im Land bis zu einhundertachtzig (180) Tage aufzuhalten. Nach Ablauf dieses Zeitraums gibt es keine Verlängerungsmöglichkeit für den Aufenthalt im Land.
Der Antrag muss vom Antragsteller oder von der Firma, auf deren Kosten ihr Vertreter reist, unterzeichnet werden, wobei der Grund für die Reise und die Anschrift der Firma oder der Person, die in Venezuela kontaktiert wird, angegeben werden müssen. Zu diesem Zweck wird eines dieser Dokumente verlangt: Auszug aus dem Handelsregister, Schreiben der Handelskammer, der entsprechenden Handels- oder Industriellenvereinigung, oder jegliches andere gemäss Kriterium des Konsulatsbeamten erforderliche Dokument.
Visum für Investoren
Dieses wird für Personen oder Repräsentanten von Unternehmen, die mittels eines beweiskräftigen Dokuments nachweisen können, dass entsprechende Kontakte aufgenommen wurden und dass die Investition von den entsprechenden offiziellen venezolanischen Stellen akzeptiert wurde, ausgestellt.
Voraussetzungen:
- Termine online buchen hier.
- Das von der Konsularabteilung der Botschaft zur Verfügung gestellte Visaantragsformular ist in Druckschrift auszufüllen.
- Vorzulegen ist der Reisepass, welcher mindestens noch sechs Monate gültig sein muss.
3. Zwei (2) neuere Passfotos (2”x2”), in Farbe, - Vorzulegen ist ein beweiskräftiges Dokument, aus welchem ersichtlich ist, dass Sie die entsprechenden Kontakte aufgenommen haben und dass die Investition von den entsprechenden offiziellen venezolanischen Stellen akzeptiert wurde.
- Zahlungsbestätigung über den Betrag von US$ 60.00 (der Gegenwert in Euro, zum Tageskurs) auf den Namen der Botschaft von Venezuela in Österreich.
Das Visum für vorübergehenden Aufenthalt für Investoren wird mit einer Gültigkeit von drei (3) Jahren, mit mehrfacher Einreisemöglichkeit, ohne Aufenthaltsbeschränkung ausgestellt. Nach Ablauf dieser Frist, kann der Interessent im Land eine Verlängerung des Visums bis zu zwei (2) Jahren beantragen und nach Ablauf dieser letztgenannten Frist kann er den Antrag auf Dauerniederlassung stellen, sofern alle vom Ministerium für Inneres und Justiz festgelegten Voraussetzungen erfüllt wurden.
Visum für Unternehmer/Industrieller
Wird ausgestellt für Personen, die nachweislich Besitzer von Firmen oder Industriebetrieben in ihrem Wohnort sind oder die in Venezuela Filialen unterhalten, wobei sie aufgrund der mit diesen zusammenhängenden Geschäftsaktivitäten nach Venezuela reisen müssen.
Voraussetzungen:
- Termine online buchen hier.
- Das von der Konsularabteilung der Botschaft zur Verfügung gestellte Visaantragsformular ist in Druckschrift auszufüllen.
- Vorzulegen ist der Reisepass, welcher mindestens noch sechs Monate gültig sein muss.
- Zwei (2) neuere Passfotos (2”x2”), in Farbe,
- Vorzulegen ist ein vom Interessenten unterschriebener Antrag, mit Angabe des Grundes Ihrer Reise und der Kontakte, die Sie in Venezuela tätigen werden, wobei das entsprechende Schreiben der Handelskammer bzw. Industriellenvereinigung, oder, wenn nicht vorhanden, der Auszug aus dem Handelsregister beigelegt werden muss.
- Zahlungsbestätigung über den Betrag von US$ 60.00 (der Gegenwert in Euro, zum Tageskurs) auf den Namen der Botschaft von Venezuela in Österreich.
Das Visum für Unternehmer /Industrielle wird mit einer Gültigkeitsdauer von zwei (2) Jahren, mit mehrfacher Einreisemöglichkeit, ausgestellt und ermöglicht bei jeder Einreise einen Aufenthalt von vier (4) Monaten, der nicht verlängerbar ist.
Visum für Familienangehörige von Venezolanern
Diese wird der/dem Ehegattin/en einer/eines Venezolanerin/s, wenn die Eheschliessung im Ausland erfolgt ist und im venezolanischen Konsulat eingetragen wurde, sowie den unmündigen Kindern unter 18 Jahren, den leiblichen Eltern und den Schwiegereltern erteilt, wenn die familären Bande glaubhaft nachgewiesen werden können. Zwecks Erteilung dieses Visums muss die Familiengruppe gemeinsam mit dem/der Venezolaner/in die Reise nach Venezuela antreten, um dort zu wohnen.
Voraussetzungen:
- Termine online buchen hier.
- Das von der Konsularabteilung der Botschaft zur Verfügung gestellte Visaantragsformular ist in Druckschrift auszufüllen.
- Vorzulegen ist der Reisepass, welcher mindestens noch sechs Monate gültig sein muss.
- Zwei (2) neuere Passfotos (2”x2”), in Farbe.
- Familienbande:
a) Vorzulegen sind die Geburtsurkunden der Kinder;
b) Vorzulegen ist die Geburtsurkunde des/der Venezolaners/in , wenn dieser/diese seine/ihre Eltern begleitet. - Flugbestätigung aller FamilienmitgliEder, die im Land ansässig werden wollen.
- Zahlungsbestätigung über den Betrag von US$ 60.00 (der Gegenwert in Euro, zum Tageskurs) auf den Namen der Botschaft von Venezuela in Österreich.
Im Falle der Schwägerschaft:
a) Geburtsurkunde des/der ausländischen Ehegatten/in, wenn dieser/diese von den Schwiegereltern begleitet wird.
Die Visum für Familienangehörige eines/r Venezolaners/in wird für ein (1) Jahr , mit mehrfacher Einreisemöglichkeit, ohne Aufenthaltsbeschränkung erteilt.. Nach Ablauf dieser Zeitspanne kann der Interessent im Land um eine Verlängerung ansuchen.
Jenem/jener Ausländer/in, welcher/welche einen ununterbrochenen Aufenthalt von mindestens einem Jahr auf venezolanischem Territorium im Besitz eines Visums für Familienangehörige eines/er Veneolaners/in vorweisen kann, kann auf Antrag vom Ministerium für Inneres und Justiz, eine Niederlassungsbewilligung als “Residente” (Ansässiger), welche alle fünf (5) Jahre erneuert wird, erteilt werden.
Visum für Familien
Dieses wird der/dem Ehegattin/en, den minderjährigen Kindern unter 18 Jahren, die nicht aus der elterlichen Gewalt entlassen wurden, den leiblichen Eltern oder Schwiegereltern erteilt, wenn die familären Bande und die wirtschaftliche Abhängigkeit glaubhaft nachgewiesen werden können, sowie auf Antrag der Inhaber der unter Artikel 11, 13, 17, 23, 26 und 36 genannten Visa. Die Gültigkeit und die Voraussetzungen für ein Visum für Familienmitglieder sind die gleichen, wie für die im vorhergehenden Artikel genannten.
Voraussetzungen:
- Termine online buchen hier.
- Das von der Konsularabteilung der Botschaft zur Verfügung gestellte Visaantragsformular ist in Druckschrift auszufüllen.
- Vorzulegen ist der Reisepass, welcher mindestens noch sechs Monate gültig sein muss.
- Zwei (2) neuere Passfotos (2”x2”), in Farbe,
- Glaubhafter Nachweis der Familienbande.
- Positive ärztliche Bestätigung (Röntgenaufnahme des Thorax, VDRL und zufriedenstellender ärztlicher Bericht
Die Gültigkeit und die Voraussetzungen für eine Visum für Familienmitglieder sind die gleichen wie die für die im vorhergehenden Artikel genannten Antragsteller.
Visum für Pensionisten
Wird für Personen ohne Niederlassungsabsicht erteilt, die von ihrem rechtmässigen Vermögen oder Pension mit einem monatlichen Einkommen von U$S 1,200.00 aus dem Ausland leben. Wenn der/die Pensionist/in mit Angehörigen seiner Familie reist, muss er/sie ausserdem nachweisen, ein monatliches fixes Einkommen von US$ 500,– für jeden Begleiter zu besitzen
Voraussetzungen:
- Termine online buchen hier.
- Das von der Konsularabteilung der Botschaft zur Verfügung gestellte Visaantragsformular ist in Druckschrift auszufüllen.
- Vorzulegen ist der Reisepass, welcher mindestens noch sechs Monate gültig sein muss.
- Zwei (2) neuere Passfotos (2”x2”), in Farbe,
- Vorzulegen ist ein Dokument auf welchem ein monatliches Einkommen aus Privatvermögen oder Pension im Gegenwert von US$ 1.200,- aus dem Ausland und von zusätzlichen US$ 500,- für jeden Begleiter ausgewiesen ist.
- Zahlungsbestätigung über den Betrag von US$ 60.00 (der Gegenwert in Euro, zum Tageskurs) auf den Namen der Botschaft von Venezuela in Österreich.
Visum für Hausangestellte
Wird für Hausangestellte eines im Ausland akkreditierten Diplomaten, Konsulats- oder Hilfsbeamten der Republik oder eines bei den Internationalen Organisationen als Vertreter der Republik akkreditierten Beamten, wenn dieser definitiv in sein Land zurückkehrt, erteilt.
Voraussetzungen:
- Termine online buchen hier.
- Das von der Konsularabteilung der Botschaft zur Verfügung gestellte Visaantragsformular ist in Druckschrift auszufüllen.
- Vorzulegen ist der Reisepass, welcher mindestens noch sechs Monate gültig sein muss.
- Zwei (2) neuere Passfotos (2”x2”), in Farbe,
- Vorzulegen ist das Rückberufungsschreiben des Diplomaten, Konsulats oder Hilfsbeamten.
- Erklärung, in welcher sich der Beamte verpflichtet die Kosten der Rückführung in das Herkunftsland oder gegebenenfalls in den Wohnort zu tragen.
- Zahlungsbestätigung über den Betrag von US$ 60.00 (der Gegenwert in Euro, zum Tageskurs) auf den Namen der Botschaft von Venezuela in Österreich.
Die vorübergehende Niederlassungsbewilligung für Hausangestellte wird mit einer Gültigkeitsdauer von einem (1) Jahr, mit mehrfacher Einreisemöglichkeit, und einem Aufenthalt mit gleicher Dauer, ausgestellt. Sie kann auf Antrag des verantwortlichen Beamten vom Ministerium für Inneres und Justiz für die gleiche Zeitspanne verlängert werden.
Visum für Studenten
Diese wird Personen ohne Niederlassungsabsichten erteilt, die in das Land einreisen möchten, um höhere technische oder Universitätsstudien, Fachstudien oder Praktika auf ihrem Fachgebiet zu absolvieren.
Voraussetzungen:
- Termine online buchen hier.
- Das von der Konsularabteilung der Botschaft zur Verfügung gestellte Visaantragsformular ist in Druckschrift auszufüllen.
- Vorzulegen ist der Reisepass, welcher mindestens noch sechs Monate gültig sein muss.
- Zwei (2) neuere Passfotos (2”x2”), in Farbe,
- Vorzulegen ist das Antragsschreiben oder die Bestätigung der Einrichtung, die für den Studenten bürgt, wobei die finanziellen Mittel, über welche der Student in Venezuela verfügen wird, angeführt werden müssen.
- Inskriptionsbestätigung oder definitive Zulassung zum Studium an einer Universität oder Fachhochschule, oder der Firma, in welche eine Praxis durchgeführt wird.
- Positive ärztliche Bestätigung (Röntgenaufnahme des Thorax, VDRL und zufriedenstellender ärztlicher Bericht
- Willenserklärung, keinen bezahlten oder auf Gewinn ausgerichteten Tätigkeiten nachzugehen.
- Zahlungsbestätigung über den Betrag von US$ 60.00 (der Gegenwert in Euro, zum Tageskurs) auf den Namen der Botschaft von Venezuela in Österreich.
Das Visum für Studenten wird mit einer Gültigkeitsdauer von einem (1) Jahr, mit mehrfacher Einreisemöglichkeit, und einem Aufenthalt mit gleicher Dauer ausgestellt. Sie kann nach vorhergehender Bestätigung über die Fortsetzung der Studien vom Ministerium für Inneres und Justiz für verlängert werden.
Visum für Mitglieder Religiöser Vereine
Dieses wird den Repräsentanten jeglicher Religionsgemeinschaft ohne Niederlassungsabsicht erteilt, wenn sie nach Venezuela in Ausübung religiöser Tätigkeiten und nicht zu touristischen Zwecken einreisen.
Der Konsulatsbeamte muss über das Aussenministerium, der Abteilung für Konsulatsangelegenheiten, um das Einverständnis des Ministeriums für Inneres und Justiz ansuchen, wobei vom Interessenten folgende Daten angeführt werden müssen: Ort und Datum der Geburt; Nummer, Ausstellungs- und Ablaufdatum des Reisepasses; Religions-und Kultuszugehörigkeit, Datum der Einreise, Dauer des Aufenthaltes und Wohnadresse in Venezuela.
Voraussetzungen:
- Termine online buchen hier.
- Das von der Konsularabteilung der Botschaft zur Verfügung gestellte Visaantragsformular ist in Druckschrift auszufüllen.
- Vorzulegen ist der Reisepass, welcher mindestens noch sechs Monate gültig sein muss.
- Zwei (2) neuere Passfotos (2”x2”), in Farbe,
- Der Antragsteller hat ein schriftliches Ersuchen des Verantwortlichen der Kongregation vorzulegen, wobei Religion, Kultus oder jegliche verwandte Aktivität, die der Interessent ausüben wird, angeführt werden muss, sowie die Aufenhaltsdauer und Wohnanschrift in Venezuela.
- Zahlungsbestätigung über den Betrag von US$ 60.00 (der Gegenwert in Euro, zum Tageskurs) auf den Namen der Botschaft von Venezuela in Österreich.
Das Visum für Mitglieder religiöser Vereine wird mit einer Gültigkeitsdauer von einem (1) Jahr, mit mehrfacher Einreisemöglichkeit, und einem Aufenthalt mit gleicher Dauer, ausgestellt und kann vom Ministerium für Inneres und Justiz für die gleiche Zeitspanne verlängert werden.
Demjenigen/derjenigen Ausländer/in, der/die mindestens ein Jahr ununterbrochen auf venezolanischem Staatsgebiet mit einem Visum für Mitglieder religiöser Vereine und einem Visum für Familienangehörige verbracht hat, kann das Ministerium für Inneres und Justiz, wenn er es beantragt, den Status eines/er “Residente” (Ansässigen) erteilen, welches alle fünf (5) Jahre verlängert wird.
Visum für Wiedereinreise
Wird von den Konsularabteilungen der Botschaften oder Konsulaten der Republik jenen Personen mit Status eines “Residente” (Ansässigen) erteilt, die nicht länger als zwei (2) Jahre ununterbrochen im Ausland aufhältig waren oder sich in keinem anderen Land niedergelassen haben, wobei das Ablaufdatum für diesen Status dreissig (30) aufeinanderfolgende Tage nicht überschreiten darf.
Es wird auch jenen erteilt, deren vom Ministerium für Inneres und Justiz erteilte Visum im Ausland abgelaufen ist und die aus Venezuela nicht länger als dreissig (30) aufeinanderfolgende Tage abwesend waren. Falls die angeführten Fristen nicht erfüllt werden oder andere Umstände als in den Punkten 1 und 2 dieses Artikels auftreten, muss der Interessent um seine Wiedereinreise direkt beim Ministerium für Inneres und Justiz ansuchen.
Voraussetzungen:
- Termine online buchen hier.
- Das von der Konsularabteilung der Botschaft zur Verfügung gestellte Visaantragsformular ist in Druckschrift auszufüllen.
- Vorzulegen ist der Reisepass, welcher mindestens noch sechs Monate gültig sein muss.
- Zwei (2) neuere Passfotos (2”x2”), in Farbe,
- Bestätigung des Antragstellers, dass er nicht länger als zwei (2) aufeinanderfolgende Jahre im Ausland aufhältig war, sofern das Ablaufdatum dieses Status dreissig (30) aufeinanderfolgende Tage nicht überschritten hat.
- Sich in keinem anderen Land niedergelassen hat
- Zahlungsbestätigung über den Betrag von US$ 60.00 (der Gegenwert in Euro, zum Tageskurs) auf den Namen der Botschaft von Venezuela in Österreich.
Das Visum für die Wiedereinreise wird für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten, für eine einmalige Einreise ausgestellt und es wird die Personalausweisnummer, die der Inhaber in Venezuela besitzt, eingestempelt. Davon ausgenommen sind Minderjährige, die keinen Personalausweis besitzen.
Arbeitsvisum
Die Vergabe eines Arbeitsvisums fällt in die Kompetenz des Ministeriums für Inneres und Justiz, nach vorheriger Genehmigung durch das Arbeitsministerium. Die Voraussetzungen, die vertraglich angestellte Personen im Land erfüllen müssen, werden von den vorher genannten Ministerien festgelegt.
Ausgenommen sind Künstler, ausländische Pressekorrespondenten und Sportler mit gewinnorientierten Tätigkeiten, deren Repräsentanten in Venezuela lediglich die Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Justiz erhalten müssen, welches die Voraussetzungen für die Erteilung des Visums und die Zeitspanne des Aufenthaltes festlegt (einziger Paragraph des Artikels 36 der gemeinsamen Resolution).
Voraussetzungen:
- Termine online buchen hier.
- Das von der Konsularabteilung der Botschaft zur Verfügung gestellte Visaantragsformular ist in Druckschrift auszufüllen.
- Vorzulegen ist der Reisepass, welcher mindestens noch sechs Monate gültig sein muss.
- Zwei (2) neuere Passfotos (2”x2”), in Farbe,
- Genehmigung der Ministerialabteilung für Ausländerangelegenheiten
- Una (1) Fotokopie des Arbeitsvertrages
- Eine beglaubigte Kopie der vom venezolanischen Arbeitsministerium ausgestellten Arbeitserlaubnis. Ausgenommen sind Künstler, ausländische Pressekorrespondenten und Sportler mit gewinnorientierten Tätigkeiten.
- Eine (1) Fotokopie der Zeugnisse, Diplome oder Universitätszeugnisse, aus welchen der Berufsnachweis für das genehmigte Visum zur Bestätigung des beruflichen Status hervorgeht.
- Positives ärztliches Zeugnis
- Strafregisterauszug
- Zahlungsbestätigung über den Betrag von US$ 60.00 (der Gegenwert in Euro, zum Tageskurs) auf den Namen der Botschaft von Venezuela in Österreich.
Das Arbeitsvisum wird mit einer Gültigkeitsdauer von einem (1) Jahr, mit mehrfacher Einreisemöglichkeit, und einem Aufenthalt gleicher Dauer, ausgestellt. Sie kann nach vorhergehender Bestätigung der Arbeitserlaubnis durch das Arbeitsministerium seitens des Ministeriums für Inneres und Justiz für den gleichen Zeitraum verlängert werden.
Vermerk: Wenn die Ehefrau, die minderjährigen Kinder (unter 18 Jahren), die Eltern und Schwiegereltern des Inhabers eines Arbeitsvisums in das Land einreisen, um sich mit ihm gemeinsam niederzulassen, wird ihm ein Familienvisum erteilt.